Schul- & Hausordnung

§ 43 Schulunterrichtsgesetz

Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. Hausordnung einzuhalten.

Die Hausordnung stellt eine unvermeidbare Notwendigkeit dar, um das problemlose Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten.